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Welcome Back, Hasmatullah!

Hasmatullah Fazelpur ist nach seiner widerrechtlichen Abschiebung und nach drei Monaten in Bulgarien und Afghanistan wieder zurück in Tübingen. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte das BAMF zu dieser ungewöhnlichen Rückholung gezwungen.

Am Nachmittag des 14. Dezembers war Hasmatullah Fazelpur in Frankfurt gelandet, am Abend sprach er in Tübingen bei der sehr gut besuchten Welcome Back-Pressekonferenz zusammen mit Vertretern des Bündnis Bleiberecht und seinem Anwalt Markus Niedworok.

Fazelpur sei sehr, sehr glücklich, das er wieder in Deutschland sei, er wolle nach den drei Monaten voller Anspannung endlich mal wieder ruhig schlafen. Die bulgarischen Behörden hatten ihn nach seiner Abschiebung sofort festgenommen und im Gefängnis unter Schlägen zu einer Unterschrift gezwungen. Das war die angeblich "freiwillige Ausreise".

In Afghanistan bekamen er und seine Familie sofort Morddrohungen von den Taliban, er musste sich verstecken und schlief im Wald oder auf der Straße. Die Kunde von der geplanten Rückholung brachte ihm die Lebenshoffnung zurück. Es galt noch die formalen Hürden zu überwinden, denn Fazelpur hatte keinen Pass und in Afghanistan gibt es keine deutsche Botschaft mehr.

Jetzt beginnt sein Asylverfahren von neuem, doch seine Leidensgeschichte darf dabei keine Rolle spielen, denn Wiedergutmachung sei keine rechtliche Kategorie, so sein Anwalt. Dieser bemängelte die Verfahrensfehler und die Arbeitsweise des BAMF, die nicht dem Standard genügen würden. Gerade für eine Risikogruppe wie Fazelpur als Angehöriger der afghanischen Streitkräfte entstünden dadurch gravierende Nachteile, wenn Akten nur unvollständig kopiert seien.


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