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AKTUELL 22.04.2024
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 Politik & Gesellschaft


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Bundesweite Warnstreiks in den Sozial- und Erziehungsdiensten

Am 16./17. Mai gehen die Gewerkschaften GEW und ver.di in die dritte Verhandlungsrunde mit den kommunalen Arbeitgebern, um Verbesserungen in den Sozial- und Erziehungsdiensten zu erreichen. Es geht u.a. um die Erhöhung von Vor- und Nachbereitungszeiten, um Überstunden zu vermeiden und qualitative Arbeit möglich zu machen sowie um finanzielle längst überfällige Verbesserung, insbesondere angesichts der Inflation. Von den Arbeitgebern kam zuletzt der weltfremde Vorschlag Massagen in den Mittagspausen zu ermöglichen.

Bundesweit fanden in dieser zweiten Maiwoche Warnstreiks statt, in Baden-Württemberg streikten am Mittwoch und Donnerstag rund 9000 Beschäftigte, in Hamburg waren es am Freitag rund 2000.

In Baden-Württemberg fanden u.a. Kundgebungen in Reutlingen, Stuttgart, Freiburg und Heidelberg statt.

Am Montag wird in Potsdam gestreikt werden, wo dann auch die nächsten Verhandlungen stattfinden. Sollte es kein Entgegenkommen der  Arbeitgeber geben, wird mit unbefristeten Streiks gerechnet.

Derzeit fehlen allein in Baden-Württemberg rund 30.000 Fachkräfte, bundesweit sind es pro Kita im Durchschnitt 3 Erzieher*innen.

Daher- und aufgrund der erhöhten Krankheits und Quarantäneausfälle- gab es auch in Tübingen in den letzten Monaten massive Öffnungszeitverkürzungen. Aufgrund der hohen Nachfrage von Eltern, wann eine Verbesserung in Sicht ist, haben Boris Palmer und Dr. Daniela Harsch Mitte März einen Brief an die Eltern verfasst und darin ihre Massnahmen gegen den Personalmangel vorgestellt. Allerdings kommt derzeit keinerlei Unterstützung der Forderungen, die beispielsweise ver.di fordert.

Um Druck auszuüben, kann jede*r diesen Brief  von ver.di an die Oberbürgermeister der Kommunen unterzeichnen, in dem eine Entlastung für die Beschäftigten in den Sozial- und Erziehungsdiensten ( SuE) gefordert wird: https://mehr-braucht-mehr.verdi.de/elternaktion

Eltern von Kindern in städtischen Einrichtungen, bei denen es in einem Kalendermonat zu mehr als 22 Stunden Ausfall in der Betreuung kam, können zudem eine Gebührenrückerstattung beantragen. Hier bietet sich ein Sammelantrag mit den anderen betroffenen Eltern an, der z.B. über die Kitaleitung oder den Elternbeirat koordiniert werden kann.


Audio

Interview zum Streik aus Leipzig

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20220415-interviewvom-115089.mp3


Brief von Palmer und Harsch an die Eltern der städtischen Einrichtungen

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BriefPalmer.mp3


Streikrede aus München

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StreikredeMuenchen.mp3




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