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Vorstellung der Doku "Ella" in der Schellingstraße 6
Ella wurde am 27.11.2020 im Dannenröder Wald aus den Bäumen geräumt und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Sie soll mehrere gezielte Tritte gegen den kopf eines SEK-Beamten geführt und ihn dadurch in Lebensgefahr gebracht haben, in die Gefahr eines 15 Meter tiefen Absturzes. Daraus wurde Anklage wegen versuchtem Todschlags erhoben, die später jedoch fallen gelassen wurde.
Übrig blieben versuchte gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Nach 6 Monaten Untersuchungshaft kam es dann zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Aalfeld. Dort wurde Ella nach 6 Verhandlungstagen zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Die SEKler, die alle vollvermummt vor Gericht auftraten, hatten eine abgesprochene Geschichte einstudiert, der Richter lehnte alle Anträge der Verteidigung ab und sprach am Ende der Verhandlung Ella vehement für schuldig. Videomaterial von der Polizei, dass die Verteidigung als Beweismittel einbringen wollte, ließ er nicht zu, genau wie einen Gutachter der Verteidigung, der anhand des Videomaterials den Tathergang rekonstruiert hatte.
In der Doku wird anhand einer Nachstellung der Geschehnisse durch eine Schauspielgruppe, kombiniert mit den Originalaufnahmen der Polizei und Auszügen aus den Prozessakten nachvollziehbar dargelegt, wie es zu der Verurteilung kam. Von all den Vorwürfen der Anklage, die viele Tritte, einen Kniestoß und Verletzungen der eingesetzten SEK-Beamten miteinschloss, blieb am Ende nur ein „Tritt“ übrig, der eigentlich keiner war, der langsam ausgeführt wurde und noch nicht einmal traf. Eine Zerrung des Nackenbereichs des SEKlers durch Ausweichen machte sich anscheinend erst 4 Tage im Einsatz später bemerkbar.
Im Gegenzug war Ella oft das Ziel von gezielten Schlägen und den Versuchen, sie nur einfach gesichert von den Traversen zu reissen. Die SEK-Beamten waren derweil immer doppelt gesichert. Und redeten in der Anklage und vor Gericht doch von „Todesangst“ die sie auszustehen hatten. Diese begründeten sie mit Falschaussagen bezüglich einer fehlenden Sicherung ihrerseits, die auf den Videos jedoch gut erkennbar ist. Während der Verhandlung häufen sich Widersprüche und widerlegte Vorwürfe.
Den Richter interessiert das jedoch kaum. Am Ende dieses Schauprozesses steht ein Urteil von 2 Jahren und 3 Monaten. Die eingangs erwähnte Berfungsverhandlung in Gießen kürzte das Strafmaß lediglich auf 1 jahr und 9 Monate ohne Bewährung.
Anfang April, kurz nach der Veranstaltung in der Schellingstraße, wurde bekannt, dass die Verteidigung in die nächste Revisionsrunde vors Oberlandesgericht in Frankfurt zieht.
Ella sitzt seit nunmehr 16 Monaten in U-haft. Über ein Jahr ihres Lebens, dass sie nicht wiederbekommen wird. Selbst bei einem Freispruch, der ihr wenigstens Kompensation für die Zeit hinter Gittern brächte. Aber der ist erfahrungsgemäß unwahrscheinlich. Wahrscheinlich ist bestenfalls eher, dass, nachdem der Fall durch alle Instanzen geklagt wurde, sie für "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" verurteilt wird. Dieser Straftatbestand ist durch das bloße Wegklettern bereits erfüllt. (Vorausgesetzt, die Räumung und das Vorgehen als Ganzes war rechtens, formal zulässig aufgelöst wurde die Versammlung nämlich auch nicht). Das Strafmaß wird dann unter maximaler Ausreizung des rechtlich Möglichen auf genau die Zeit festgelegt, die Ella bereits in U-Haft saß und sie kommt frei. So geschah es bei dem ganz ähnlichen Fall von "Eule" aus dem Hambacher Forst.
Die SEK-Beamten, die bereits der Falschaussage überführt wurden, haben keine Konsequenzen zu fürchten.
So oder so, ein abschreckendes Beispiel für Aktivisti, die sich für den Erhalt des Klimas engagieren wollen.
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