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Menschenrechtswoche :: Lieferkettengesetz

Alles ist schmutzig: Handys, Autos und Textilen. Ein Lieferkettengesetz kann uns Konsumenten helfen die Menschenrechte einzuhalten und die Umwelt zu schützen. Auch wenn wir Konzerngüter kaufen.

„Das habe ich nicht gewusst“, oder „Damals waren andere Zeiten“, das sind die Sätze, die ich bei Diskussionen mit meinen zukünftigen Enkeln vermeiden möchte.
Es nicht zu wissen geht fast nicht-mit einem WLAN-Zugang. So finde ich das Webinar zum Thema „Lieferkettengesetz“. Friday for Future gibt Volker Rekittke (Redakteur des Schwäbischen Tagblatts) die Möglichkeit zu referieren: Darüber wie ein Lieferkettengesetz (LKG) aussehen könnte. Von einem solchen Gesetz wären Unternehmen betroffen, die in Konfliktgebieten und Hochrisikosektoren tätig sind, wie die Textilbranche. Auch für Firmen die mehr als 250 Menschen beschäftigen und 40 Millionen Euro Umsatz machen, könnte ein LKG gelten. Als Grundlage für ein solches Gesetz könnten die Kernarbeitsnormen der ILO dienen. Sie verbieten: Sklaven und Zwangsarbeit, ausbeuterische Kinderarbeit und garantieren: Gewerkschaftsrechte, wie das Recht auf Vereinigung und die Durchführung von Kollektivverhandlungen. Die Strafen für Konzerne wären saftig: Geldstrafen bis zu 5 Millionen Euro, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Haftstrafen für die Compliance-Beauftragten bzw. die Geschäftsführer.

Es gibt Unternehmen, die ein LKG befürworten, zur Vermeidung von Prozessen und zur Herstellung von Wettbewerbsgleichheit von weißen und schwarzen Schafen. Auch in die Politik ist das Thema eingegangen. Die Forderung nach einem LKG ist Bestandteil des Parteiprogramms der CDU. Als Gerd Müller (Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) der Presse einen LK-Gesetzesentwurf vorstellen wollte, wurde der Termin abgesagt. Von der Kanzlerin. Gerd Müller gestand öffentlich ein, dass die Durchsetzung eines LKG nur mit Hilfe der Zivilbevölkerung möglich sei. Damit bin u. a. ich gemeint. Und Sie.


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