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Qualifizierter Mietspiegel :: Fluch oder Segen?

Die städtische Mietspiegelkommission lud zum Pressegespräch in das frisch renovierte Rathaus in Tübingen ein. Dabei präsentierte man den neu erstellten Qualifizierten Mietspiegel und verkündete die dazugehörigen Zahlen. Das Problem: In den Qualifizierten Mietspiegel fließen nur Mietverträge ein, die in den vergangenen vier Jahren neu vereinbart oder geändert wurden.

Seit 2011 steht den Bürgerinnen und Bürgern in Tübingen ein sogenannter Qualifizierter Mietspiegel zur Verfügung. In den vergangenen Monaten wurde dieser aktualisiert und damit auf den neuesten Stand gebracht. Was dieser Mietspiegel letztlich bewirkt und welche Folgen sich für die Mietpreise ergeben ist allerdings fraglich.

So werden für die Erstellung lediglich Mietverträge berücksichtigt, die in den letzten vier Jahren neu abgeschlossen oder geändert wurden. Die darin enthaltenen Mietpreise sind entsprechend hoch, was den Mietspiegel letzlich ebenfalls erhöht. Kritiker des Verfahrens sprechen deshalb von einem 'Mieterhöhungsspiegel'. 

Das Manko ist bekannt und wird schon seit einiger Zeit diskutiert. Auch Bundesjustizminister Heiko Maas sprach sich für eine Änderung aus. Ein Gesetzesentwurf soll bis zum Frühjahr fertig sein - ob man in Tübingen nicht noch hätte warten wollen? 

EDIT: Am 17. Februar meldete sich auch Chris Kühne, MdB (GRÜNE) zum Thema des qualifizierten Mietspiegels in Tübingen:

„In einem derart angespannten Wohnungsmarkt wie Tübingen ist ein qualifizierter Mietspiegel ein wichtiges Instrument, um Mietsteigerungen zu begrenzen. Der Mietspiegel als Basis für die Mietpreisbremse trägt dazu bei, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Deshalb hat der Gemeinderat mit diesem Beschluss eine gute und richtige Entscheidung getroffen.          

Dennoch gibt es auch beim Mietspiegel Verbesserungsbedarf. Der Bemessungszeitraum von vier Jahren ist viel zu kurz, um die tatsächliche Mietsituation abbilden zu können. Eine Kommune wie Tübingen hat leider nicht die Möglichkeit, diesen Zeitraum eigenständig zu ändern. Das kann nur im Bundesgesetz zur zweiten Mietrechtsreform geregelt werden.

Daher setze ich mich auf Bundesebene schon lange dafür ein, den Zeitraum auf zehn Jahre auszudehnen. Das würde effektiven Mieterschutz ermöglichen und Preistreiberei im Wohnungsmarkt schneller einen Riegel vorschieben. Das Bundesjustizministerium hat bereits vor Monaten ein Eckpunktepapier vorgelegt, in dem sie sich der Grünen Forderung von zehn Jahren anschließt. Seitdem ist nichts passiert und die zweite Mietrechtsnovelle in weite Ferne gerückt. Die Große Koalition verliert sich einmal mehr in internen Streitereien und Blockaden. Leidtragende sind auch dieses Mal die Mieterinnen und Mieter in Deutschland, Baden-Württemberg und Tübingen.“


Audio

Qualifizierter Mietspiegel Tübingen 2016

Download (6,75 MB)
Qualifizierter_Mietspiegel.mp3





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